Vollstationäre Pflege ist dann eine Alternative, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich sind.
Je nach Pflegegrad ergibt sich monatlich folgender Höchstanspruch auf Leistungen der Pflegekasse:
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Viele Plegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie bieten wir die Kurzzeitpflege in unseren stationären Einrichtungen an.
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